AGB Lieferanten
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
§ 2 Angebot - Auftragsbestätigung - Angebotsunterlagen
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
§ 4 Lieferung, Liefertermin, Lieferungsverzug und Vertragsstrafe
§ 5 Mängeluntersuchung - Gewährleistung - Haftungsbeschränkung - Gefahrenübergang
§ 6 Produkthaftung - Freistellung
§ 7 Schutzrechte
§ 8 Eigentumsvorbehalt - Beistellung - Geheimhaltung - Kundenschutz - Vertragsstrafe
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden
Die Druck und Werte GmbH stellt eine Internetplattform, mit der über eine webbasierte Software (ZMÜK) Werbemittel-Angebote eingeholt und Werbemittel-Aufträge gesteuert sowie verwaltet werden können. Es soll Produktmanagern und Printbuyern helfen, den besten Anbieter für den jeweiligen Werbemittel-Auftrag zu finden und richtet sich damit an Unternehmen (nachfolgend „Nutzer“ genannt). Die Druck und Werte GmbH ist alleiniger Vertragspartner bei der Abwicklung der Aufträge.
§ 1 Geltungsbereich der AGB
1. Die Druck und Werte GmbH erbringt alle Dienstleistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Die Druck Werte GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderung tritt in Kraft, wenn diese auf der Webseite bekanntgegeben worden ist. Registrierten Nutzern werden die geänderten Nutzungsbedingungen bei der Anmeldung bekannt gegeben.
§ 2 Internetplattform & Service
1. Die Druck und Werte GmbH stellt den Nutzern zur Organisation, Ausschreibung und Abwicklung von Druckaufträgen und Werbemitteln eine webbasierte Printbuying-Software (ZMÜK) zur Verfügung.
2. Die Druck und Werte GmbH archiviert kostenfrei für den Zeitraum des Vertrags die über die Printbuying-Technologie hoch geladenen Druckdaten des Nutzers.
§ 3 Grundlegende Voraussetzungen zum Vertragsschluss
1. Die Nutzung der Internetplattform für die Abwicklung von Druckaufträgen kann vorbehaltlich gesonderter Regelungen nur erfolgen, wenn der Nutzer über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt. Mit der Registrierung bei www.zmuek.net oder www.druckundwerte.de versichert der Nutzer, dass er volljährig ist oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters vorliegt.
2 ) Die Druck und Werte GmbH behält sich vor Annahme einer Kundenanfrage vor, Bonitätsprüfungen durchzuführen. Die Abwicklung des Auftrags ist abzulehnen
- bei Negativauskunft,
- wenn der Nutzer aus früheren oder anderen Verpflichtungsgeschäften mit der Druck und Werte GmbH im Zahlungsrückstand ist, oder
- wenn unrichtige bzw. unvollständige Angaben gemacht wurden, die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind.
Das jederzeitige Recht der Druck und Werte GmbH, den Vertragsabschluss ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu verweigern, bleibt hiervon unberührt.
3) Für die durch die Druck und Werte GmbH bereitgestellte Printbuying-Technologie ist eine Registrierung erforderlich. Bei der Eingabe seiner Daten muss der Nutzer sämtliche für die Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß angeben. Bei der Registrierung erhält der Nutzer an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse einen Login-Namen und ein Passwort geschickt, welches er selbst ändern kann. Zur Verifikation muss der Nutzer danach die für die jeweilige Nutzergruppe vorgesehene Anmelderoutine durchlaufen.
4) Da es sich bei der Printbuying-Technologie um einen ausschließlich internetbasierten Dienst handelt, stimmt der Nutzer ausdrücklich zu, dass sämtlicher Informationsaustausch zwischen ihm und der Druck und Werte GmbH online, via E-Mail oder Telefax erfolgt und dementsprechend alle Verträge zwischen dem Nutzer und der Druck und Werte GmbH online, via E-Mail oder Telefax geschlossen werden. Der Nutzer hat hierfür gegebenenfalls auf eigene Kosten einen E-Mail-Account bereitzuhalten.
5) Die Druck und Werte GmbH behält sich vor, Nutzern dieser Printbuying-Technologie schon bei erstmaligen Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, gegen die guten Sitten oder gegen diese Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen von dieser Printbuying-Technologie zu sperren. Ferner behält sich die Druck und Werte GmbH vor, ein Nutzerkonto (Account) zu löschen, insbesondere wenn der Nutzer rassistische, sexistische, beleidigende, verleumderische, volksverhetzende, religiös verletzende oder drohende oder in irgendeiner Form strafrechtlich relevante Erzeugnisse in Auftrag gibt, bzw. gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Bestimmung des gewerblichen Rechtsschutzes (WettbewerbsR, MarkenR, GeschmacksmusterR, PatentR) und des Urheberrechts verstößt.
§ 4 Ablauf der Ausschreibung
1. Der Nutzer stellt in die webbasierte Printbuying-Technologie einen Auftrag ein und trägt dazu alle für den Auftrag notwendigen Informationen in die Datenbank der Printbuying-Technologie ein. Anschließend stellt er die Anfrage auf den Status ANFRAGE SENDEN.
Folgende spezifische Informationen sind notwendig, um einen Auftrag zu beschreiben:
- Titel, Bezeichnung
- Format
- Seitenzahl
- Farbigkeit
- Papiersorte/ Papierart
- Verarbeitung
- Veredlung
- Auflage
- Varianten
- Lieferzeit / Liefertermin
- Anlieferung der Druckdaten (Druckunterlagenschluss)
- zuständige Grafikagentur oder zuständiger Grafiker
- Lieferanschriften
- sowie weitere spezifische Informationen
2. Die Druck und Werte GmbH wird danach diese Anfrage an eine Auswahl von dritten Anbietern und Produzenten ausschreiben. Dazu werden alle durch die Druck und Werte GmbH geprüften spezifischen Informationen den Anbietern und Produzenten mitgeteilt.
3. Die Auswahl der Anbieter und Produzenten erfolgt durch die Druck und Werte GmbH nach einem erfahrungs- und internen softwareoptimierten Ausschreibungs- und Bewertungssystem.
4. Pro Auftrag werden automatisch und unabhängig Anbieter und Produzenten angefragt. Die Abgabe und die Bestätigung der jeweiligen Preisangebote durch die Anbieter erfolgt über den Anbieterzugang der Printbuying-Technologie.
5. Nach erfolgreicher Ausschreibung und Einstellung der Preise in die Printbuying-Technologie erhält der Nutzer eine E-Mail mit der Mitteilung, dass für den ausgeschriebenen Druckauftrag Preisangebote in der Printbuying-Technologie vorliegen. Die Anfrage erhält in der Software den Status ANGEBOTE LIEGEN VOR. Der Nutzer sieht in der Printbuying-Technologie eine Auswahl der eingegangenen Preise, den preisoptimierten zuerst.
§ 5 Auftragserteilung
1. Mit der Bestätigung eines Preises in der Printbuying-Technologie wird durch den Nutzer der Druckauftrag bei der Druck und Werte GmbH verbindlich ausgelöst.
Unverzüglich erhält der Nutzer eine E-Mail mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung. In der Printbuying-Technologie erfolgt für den Druckauftrag folgende Änderung des Status: ANGEBOT BESTÄTIGT / WARTEN AUF DATEN.
2. Die Druck und Werte GmbH beauftragt den ausgewählten Anbieter und Produzenten der Drucksache in eigenem Namen mit der Herstellung und Lieferung der Druckobjekte zu dem bestätigten Preis und den anderen spezifischen Auftragsbedingungen.
§ 6 Pflichten der Nutzer
1. Sollten sich die bei der Registrierung angegebenen Stammdaten des Nutzers ändern, so ist dieser verpflichtet, diese unverzüglich der Druck und Werte GmbH mitzuteilen und sein Nutzerkonto (Account) zu aktualisieren.
2. Der Nutzer erklärt, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig unberechtigten Dritten die Möglichkeit einräumt, auf sein Nutzerkonto (Account) zuzugreifen. Der Nutzer erklärt, dass er die volle Verantwortung für die Benutzung seines Online-Accounts übernimmt. Er haftet daher auch für missbräuchliche Nutzung und hat alle anfallenden Kosten der unberechtigten Nutzung zu tragen, sofern er sich nicht gegenüber der Druck und Werte GmbH exkulpieren kann.
Der Nutzer hat also durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass seine Zugangsdaten nicht in unberechtigte Hände Dritter gelangen. Sofern der Nutzer den Verdacht hat, dass die Nutzerdaten in unberechtigte Hände Dritter gelangt sind, hat er unverzüglich die Druck und Werte GmbH darüber in Kenntnis zu setzen und die Änderung der notwendigen Zugangsdaten zu veranlassen. Es obliegt insoweit allein dem Nutzer, die Änderung der Zugangsdaten zu veranlassen. Die etwaigen Kosten für Änderung/Sperrung des Accounts bzw. etwaige Ausfallzeiten beim Nutzer hat dieser selbst zu tragen.
3. Im Falle auftretender Probleme mit der Printbuying-Technologie hat der Nutzer diese unverzüglich an die Druck und Werte GmbH zu melden.
§ 7 Vertragsabbruch
Die Druck und Werte GmbH behält sich das Recht vor, Druckaufträge wegen ihres gesetzeswidrigen Inhalts nicht auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt des Druckerzeugnisses gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.
§ 8 Preise/Provisionen
1. Die Internetplattformen www.zmuek.net / www.druckundwerte.de richten sich ausschließlich an gewerbliche Unternehmen und selbständig beruflich Tätige, nicht an Privatpersonen/Verbraucher im Sinne des BGB §13.
2. Die in der Printbuying-Technologie der Druck und Werte GmbH genannten Preise gelten längstens vier Wochen ab dem Status ANGEBOTE LIEGEN VOR.
Die Preise der Druck und Werte GmbH enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Im Einzelfall kann eine Lieferung frei Haus über die Printbuying-Technologie vereinbart werden.
3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Nutzers werden dem Nutzer berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken und Proofs.
§ 9 Lieferung der Druckunterlagen
1. Der Nutzer und die von ihm für den Auftrag gegebenenfalls ausgewählte und
in der Printbuying-Technologie eingetragene Grafikagentur erhalten nach der Auftragserteilung eine E-Mail mit den Vorgaben an die Beschaffenheit der Druckdaten.
Die Druckdaten müssen den Vorgaben entsprechend und zu dem vorgesehenen Terminen in die Printbuying-Technologie hochgeladen werden.
2. Werden die Druckdaten nicht zu dem vorgesehenen Termin einwandfrei und druckfertig angeliefert, ist die Druck und Werte GmbH nicht mehr verpflichtet, den bestätigten Termin und den vereinbarten Preis für die Druckobjekte zu garantieren. Sollten Mehrkosten oder Verzögerungen durch nicht korrekte Anlieferung der Druckdaten entstehen, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Nutzers. Der Nutzer wird unverzüglich über die anfallenden Kosten informiert.
§ 10 Zahlung, Abschlagszahlung
1. Die Druck und Werte GmbH stellt mit Lieferung der Druckobjekte eine Rechnung an den Nutzer. Die Rechnungsstellung erfolgt zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
2. Soll die Rechnung auf Wunsch des Nutzers einem Dritten gelegt werden, so gilt der Nutzer weiterhin als Vertragspartner der Druck und Werte GmbH und wird in Anspruch genommen, wenn der Dritte mit der Zahlung in Verzug gerät.
3. Bei Aufträgen über 20.000 € ist die Druck und Werte GmbH berechtigt eine Abschlagszahlung über 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
4. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
5. Der Nutzer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
6. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Nutzers gefährdet wird, so kann die Druck und Werte GmbH Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Druck und Werte GmbH auch zu, wenn der Nutzer sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
7. Zahlt der Nutzer nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
§ 11 Lieferung der Druckobjekte
1. Die Lieferung der Druckobjekte erfolgt an den Nutzer oder an die im Auftrag angegebenen und vom Nutzer ausgewählten Lieferadressen. Letzterenfalls werden die Belegexemplare direkt zum Nutzer geliefert.
2. Die Gefahr geht auf den Nutzer über, sobald die Sendung an das den Transport durchführende Unternehmen übergeben worden ist.
3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Druck und Werte GmbH ausdrücklich bestätigt werden.
4. Verzögert die Druck und Werte GmbH die Leistung, so kann der Nutzer die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der Druck und Werte GmbH zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der Druck und Werte GmbH als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Nutzer ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der Druck und Werte GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt das Eigentum der Druck und Werte GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Druck und Werte GmbH gegen den Nutzer.
§ 13 Beanstandungen/Gewährleistungen
1. Der Nutzer hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Nutzer über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen der Nutzer.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Belegexemplare schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Druck und Werte GmbH zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die Druck und Werte GmbH dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Nutzer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Nutzer ohne Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Druck und Werte GmbH nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
§ 14 Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche der Nutzer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Druck und Werte GmbH; insoweit haftet sie nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
- im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Nutzer,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
3. Insbesondere übernimmt die Druck und Werte GmbH keine Haftung dafür, dass die zur Verfügung gestellten Webseiten jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Dies gilt besonders, soweit der Zugriff auf das Angebot der Druck und Werte GmbH aufgrund von Störungen beeinträchtigt oder aufgehoben ist, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereiches der Druck und Werte GmbH liegen.
§ 15 Datenschutz
1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nach den strengen Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts unter dem Grundsatz der Datenvermeidung, Datentransparenz und Datensicherheit. Die erhobenen Daten werden von der Auftragnehmerin nur insoweit verarbeitet und genutzt, wie dies für die Durchführung des mit der Auftraggeberin abgeschlossenen Vertrages erforderlich ist.
2. Für die Abwicklung der Aufträge benötigt die Druck und Werte GmbH den Namen, Anschrift, Telefonnummer(n), Faxnummer, E-Mail-Adresse, Zustelladresse und Angaben zur Zahlungsabwicklung. Es ist teilweise erforderlich, dass die Angaben an Dienstleistungspartner der Druck und Werte GmbH weitergegeben werden.
3. Sofern auf das Internetangebot der Druck und Werte GmbH zugegriffen wird, wird auf dem Web-Server ein Datensatz gespeichert. Dieser Datensatz besteht aus Daten, welche zur korrekten Abwicklung der Funktionalitäten notwendig sind, oder je nachdem aus Daten, die zur Verwaltung der jeweiligen Nutzer notwendig sind. Diese Datensätze werden ausschließlich zu internen, statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte findet nicht statt.
4. Bei jedem Seitenaufruf werden zudem Zugriffsdaten in einer Protokolldatei (Log-Files) gespeichert. Diese Log-Files geben Aufschluss über die IP-Adresse, den Remote Host, die Uhrzeit, den Status, ggf. die übertragene Datenmenge sowie die Internetseite, von der aus der Nutzer zum Internetangebot der Druck und Werte GmbH gekommen ist und die Produkt- bzw. Versionsinformationen über den verwendeten Browser. Sie werden für interne Zwecke und nur in zusammengefasster, nicht personenbezogener Form benutzt.
5. Weiterhin informiert die Druck und Werte GmbH hiermit alle Nutzer der Website, dass die Druck und Werte GmbH sogenannte Cookies zum Verwalten der Nutzersitzungen einsetzt. Cookies sind kleine Dateien, die auf dem Rechner des jeweiligen Nutzers für die Dauer einer Sitzung gespeichert werden.
6. Personenbezogene Daten werden nur mit dem Wissen und der Einwilligung durch aktives Bestätigen (Checkbox) bei der Registrierung als Nutzer bzw. im Rahmen von Kontaktformularen und Erstellung individueller Angebote erhoben.
7. Auf formlosen Antrag erhält der Nutzer des Internetangebotes der Druck und Werte GmbH unentgeltlich Auskunft zu den über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten, ebenso kann er jederzeit die Löschung seiner Daten formlos, schriftlich oder per E-Mail beantragen: Druck und Werte GmbH, z.H. Denis Schmidt, Peterssteinweg 17, 04107 Leipzig, info(at)druckundwerte.de.
8. Nach Beendigung der Auftragsabwicklung bleiben die Nutzerdaten weiter gespeichert, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht, bzw. gesetzliche Regelungen dies vorschreiben.
§ 16 Verjährung
Ansprüche der Nutzer auf Gewährleistung und Schadensersatz (§ 11 und 12) verjähren mit Ausnahme der unter § 11 Abs. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die Druck und Werte GmbH arglistig gehandelt hat.
§ 17 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
§ 18 Archivierung
Dem Nutzer zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Druck und Werte GmbH nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Nutzer oder seiner Erfüllungsgehilfen archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Nutzer selbst zu erledigen.
§ 19 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Nutzer haftet allein, wenn durch die Ausführung ihres Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Nutzer hat der Druck und Werte GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
§ 20 Rechtswahl, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz der Druck und Werte GmbH, Leipzig.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer unwirksamen Bestimmung findet eine solche Bestimmung Anwendung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Von diesen allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers sind für die Auftraggeberin unverbindlich, auch wenn die Auftraggeberin nicht widerspricht oder der Auftragnehmer erklärt, nur zu seinen Bedingungen liefern zu wollen. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(3) Die Einkaufsbedingungen der Auftraggeberin gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer.
§ 2 Angebot - Auftragsbestätigung - Angebotsunterlagen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
(2) Die Auftraggeberin kann den Auftrag widerrufen, wenn der Auftragnehmer sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich angenommen hat (Auftragsbestätigung).
(3) Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag ab, so ist der Auftragnehmer nur gebunden, wenn sie der Abweichung schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere ist die Auftraggeberin an Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nur insoweit gebunden, als diese mit ihren Bedingungen übereinstimmen oder sie ihnen schriftlich zugestimmt hat.
(4) Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie Zahlungen bedeuten keineZustimmung.
(5) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich die Auftraggeberin Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund des Auftrages der Auftraggeberin zu verwenden; nach Abwicklung des Auftrages sind sie unaufgefordert der Auftraggeberin zurückzugeben. Dritten gegenüber sind diese geheimzuhalten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von § 8 Abs.(2).
§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Der in dem Auftrag ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung "frei Haus", einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung.
(2) Mehrlieferungen über die vereinbarte Auflage hinaus werden nicht vergütet. Minderlieferungen werden lediglich als Teillieferung angesehen und führen nicht zur Erfüllung des Vertrages.
(3) Rechnungen kann die Auftraggeberin nur bearbeiten, wenn diese - entsprechend den Vorgaben im Auftrag - die dort ausgewiesene Auftragsnummer enthalten; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Auftragnehmer verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.
(4) Die Auftraggeberin bezahlt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 40 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
(5) Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung oder Leistung vollständig erbracht und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung bei der Auftraggeberin eingegangen ist. Soweit der Auftragnehmer Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung auch den Eingang dieser Unterlagen voraus. Skontoabzug ist auch zulässig, wenn die Auftraggeberin aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält; die Zahlungsfrist beginnt nach vollständiger Beseitigung der Mängel.
(6) Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen oder Leistungen als vertragsgemäß.
(7) Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Absendetag der Zahlungsmittel der Auftraggeberin.
(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Auftraggeberin in gesetzlichem Umfang zu.
§ 4 Lieferung, Liefertermin, Lieferungsverzug und Vertragsstrafe
(1) Die in dem Auftrag angegebene Lieferzeit ist bindend.
(2) Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ware neutral auszuliefern, ohne dass etwas auf den Auftragnehmer hinweist. Der Lieferschein muss die Auftraggeberin als Lieferanten ausweisen.
(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt die Bestellnummer der Auftraggeberin anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von der Auftraggeberin zu vertreten.
(5) Die Lieferung erfolgt an die im Auftrag angegebenen und von der Auftraggeberin genannten Lieferadressen.
(6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
(7) Als Lieferdatum gilt der Tag des Eintreffens der Ware bei der im Auftrag angegebenen und von der Auftraggeberin genannten Lieferadresse. Teillieferungen dürfen nur mit Zustimmung der Auftraggeberin vorgenommen werden. Teillieferungen sind als solche zu kennzeichnen.
(8) Gehen Lieferungen vorzeitig ein, so gilt, sofern die Ware durch die Auftraggeberin akzeptiert wird, die Rechnung als für den vereinbarten Liefertermin valutiert.
(9) Die Auftraggeberin ist berechtigt, für jeden Fall der von dem Auftragnehmer zu vertretenen Überschreitung des Lieferdatums als Vertragsstrafe 0,3 % der Bruttoschlussrechnungssumme je Werktag geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der oben genannten Summe.
(10) Die Auftraggeberin ist berechtigt, für den Fall des Überschreitens des Lieferdatums auch ohne vorherige Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
(11) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Auftraggeberin für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Wirkung von der Abnahme.
(12) Bei Verhinderung des Abtransports oder der Übernahme hat der Auftragnehmer auf Wunsch der Auftraggeberin die Ware bis zur Übernahme durch oder für die Auftraggeberin auf seine Kosten und Gefahr ordnungsgemäß zu lagern.
(13) Im Falle des Lieferverzuges stehen der Auftraggeberin die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere ist die Auftraggeberin berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 5 Mängeluntersuchung - Gewährleistung - Haftungsbeschränkung - Gefahrenübergang
(1) Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, bei dem Auftragnehmer eingeht.
(2) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen der Auftraggeberin ungekürzt zu; unabhängig davon ist die Auftraggeberin berechtigt, vom Auftragnehmer nach Wahl der Auftraggeberin Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(3) Der Auftraggeberin stehen auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu.
(4) Führt der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung bzw. die Neulieferung oder -leistung nicht innerhalb einer von der Auftraggeberin zu setzenden angemessenen Frist aus, ist die Auftraggeberin berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise entschädigungslos zurückzutreten oder Minderung des Preises zu verlangen oder auf Kosten des Auftragnehmers Nachbesserung oder Neulieferung selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen ersten Versuch als fehlgeschlagen. Entsprechendes gilt, wenn sich der Auftragnehmer außerstande erklärt, die Mängelbeseitigung, Neulieferung oder -leistung innerhalb angemessener Frist durchzuführen.
(5) Nachbesserungen können ohne Fristsetzung auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt werden, wenn die Auftraggeberin nach Eintritt des Verzugs oder anderer Dringlichkeit ein Interesse an sofortiger Nachbesserung hat.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(7) Die Leistungsgefahr geht mit dem Eingang der Lieferung bei der von der Auftraggeberin angegebenen Versandanschrift auf die Auftraggeberin über.
(8) Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers durch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen auf eine bestimmte oder bestimmbare Höhe werden nicht akzeptiert.
§ 6 Produkthaftung - Freistellung
(1) Soweit der Auftragnehmer für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die Auftraggeberin insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.
(2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von Abs. (1) ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von der Auftraggeberin durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird die Auftraggeberin den Auftragnehmer - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
§ 7 Schutzrechte
(1) Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.
(2) Wird die Auftraggeberin von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Auftraggeberin auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, mit dem Dritten - ohne Zustimmung des Auftragnehmers - irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
(3) Die Freistellungspflicht des Auftragnehmers bezieht sich auf alle Aufwendungen, die der Auftraggeberin aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt - Beistellung - Geheimhaltung - Kundenschutz - Vertragsstrafe
(1) Sofern die Auftraggeberin Teile beim Auftragnehmer beistellt, behält sich die Auftraggeberin hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Auftragnehmer werden für die Auftraggeberin vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware der Auftraggeberin mit anderen, der Auftraggeberin nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Auftraggeberin das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Sache der Auftraggeberin (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(2) Von der Auftraggeberin überlassene Muster, Druckvorlagen, sonstige Unterlagen oder Informationen dürfen ebenso wie danach hergestellte Gegenstände ohne schriftliche Einwilligung der Auftraggeberin weder an Dritte weitergegeben, noch für andere als die vertraglichen Zwecke benutzt werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern. Vorbehaltlich weiterer Rechte kann die Auftraggeberin ihre Herausgabe verlangen, wenn der Auftragnehmer diese Pflichten verletzt. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
(3) Soweit die der Auftraggeberin gemäß Abs. (1) zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller der Auftraggeberin noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 20 % übersteigt, ist die Auftraggeberin auf Verlangen des Auftragnehmers zur Freigabe der Sicherungsrechte nach Wahl der Auftraggeberin verpflichtet.
(4) Während der Vertragslaufzeit ist der Auftragnehmer nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin berechtigt, direkt mit Kunden der Auftraggeberin, die Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, in Kontakt zu treten oder direkt Aufträge von Kunden zu übernehmen bzw. sich zu verschaffen.
(5) Dazu zählen solche Kunden nicht
- die bereits jetzt nachweislich Kunden des Auftragnehmers sind (innerhalb des letzten Jahres);
- für die der Auftragnehmer nur indirekt über einen Dritten ein Auftrag erteilt wurde;
(6) Der Auftragnehmer teilt der Auftraggeberin mit entsprechendem Nachweis (Auftragserteilung, Lieferschein etc.) mit, wenn deren Kunde bereits zum Kundenstamm des Auftragnehmers zählt.
(7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Kundendaten der Auftraggeberin an Dritte weiterzugeben.
(8) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des jeweiligen Auftragswertes zu zahlen. Das Recht der Auftraggeberin auf die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt unberührt.
§ 9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen dieses Rahmenvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses sowie dem Abschluss eines etwaigen Aufhebungsvertrages. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
(2) Sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz der Auftraggeberin (Leipzig).
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und individuellen Bestimmungen so weit wie möglich entspricht.
Stand: November 2010
